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Transportunternehmen gründen: Erlaubnis, Kapital und die ersten Kunden

Cargon Team7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt: Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t transportiert, braucht eine Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, für Fahrten ins Ausland die EU-Lizenz. Voraussetzung sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung (Fachkundeprüfung bei der IHK oder ein anerkannter Abschluss) und finanzielle Leistungsfähigkeit: 9.000 € Eigenkapital für das erste Fahrzeug und 5.000 € für jedes weitere. Den ersten Auftrag bekommen die meisten über Frachtenbörsen oder als Subunternehmer einer Spedition.

Welche Erlaubnis Sie brauchen

Fahrzeug / EinsatzErlaubnis
bis 3,5 t, nur in Deutschlandkeine Erlaubnis, Gewerbeanmeldung genügt
über 2,5 t bis 3,5 t, grenzüberschreitendEU-Lizenz (seit Mai 2022), geringere Kapitalanforderung
über 3,5 t, nur in DeutschlandErlaubnis nach § 3 GüKG
über 3,5 t, grenzüberschreitend in der EUEU-Lizenz (Gemeinschaftslizenz)

Zuständig ist die Verkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Für jedes Fahrzeug erhalten Sie eine beglaubigte Abschrift, die im LKW mitgeführt wird.

Die drei Voraussetzungen

  1. Persönliche Zuverlässigkeit — nachgewiesen über Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Fahreignungsregister. Schwere Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten oder Sozialversicherungsrecht können sie ausschließen.
  2. Fachliche Eignung — die Fachkundeprüfung bei der IHK oder ein gleichgestellter Abschluss (z. B. Kaufmann/-frau für Spedition und Logistikdienstleistung mit entsprechender Prüfung). Ohne eigene Fachkunde benennen Sie einen Verkehrsleiter, der sie hat.
  3. Finanzielle Leistungsfähigkeit — 9.000 € Eigenkapital und Reserven für das erste Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere, nachgewiesen über eine Eigenkapitalbescheinigung des Steuerberaters oder der Bank. Für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t im internationalen Verkehr gelten 1.800 € bzw. 900 €.

Die Rolle des Verkehrsleiters

Der Verkehrsleiter leitet die Verkehrstätigkeit tatsächlich und dauerhaft: Disposition, Wartung, Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, Fahrerqualifikation. Er muss in einer echten Verbindung zum Unternehmen stehen — als Inhaber, Angestellter oder externer Verkehrsleiter mit Vertrag. Ein externer Verkehrsleiter darf höchstens vier Unternehmen mit zusammen höchstens 50 Fahrzeugen betreuen.

Was sonst noch dazugehört

  • Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung inkl. USt-IdNr. für den EU-Verkehr;
  • Güterschaden-Haftpflichtversicherung — Pflicht nach § 7a GüKG;
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (BG Verkehr);
  • Mautkonto (Toll Collect) und Tankkarten;
  • digitaler Tachograph mit Unternehmenskarte, Archivierung der Fahrerdaten.

Die ersten Aufträge

Am Anfang fahren die meisten Neugründer als Subunternehmer für eine Spedition oder über Frachtenbörsen. Beides funktioniert, aber prüfen Sie früh drei Dinge: Wie hoch sind Ihre echten Kosten pro Kilometer? Wie lange warten Sie auf Ihr Geld (siehe schneller bezahlt werden)? Und wie viel fahren Sie leer? Viele Gründungen scheitern nicht am Umsatz, sondern an der Liquidität der ersten sechs Monate.

Ab dem ersten LKW mit System

Excel reicht für den ersten Monat. Spätestens mit dem zweiten Fahrzeug oder dem ersten Subunternehmer lohnt sich ein System, das Aufträge, Dokumente und Rechnungen zusammenhält. Cargon ist für genau diese Größe gebaut, startet ab 46 € im Monat und lässt sich kostenlos testen.

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